Kosten
Falls Sie privat versichert sind, können die Behandlungen über private Kassen, Beihilfe und private Zusatzversicherungen abgerechnet werden. Diese erstatten die Behandlungskosten beim Heilpraktiker je nach Versicherungstarif teilweise oder ganz. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten oftmals teilweise die Kosten für osteopathische Behandlungen von Heilpraktikern. Wenn ihre Kasse Osteopathie anteilig zahlt, benötigen Sie ein Privatrezept von einem Arzt (Hausarzt, Zahnarzt, Kinderarzt, Orthopäde etc.). Auf dem Rezept steht die Diagnose und die Empfehlung für eine bestimmte Anzahl osteopathischer Behandlungen. Die Ärzte sind dem gegenüber meist sehr aufgeschlossen. Bitte lassen Sie das Rezept vor einem Termin bei mir ausstellen. Im Ende der Behandlungen reichen Sie das Rezept und ihre bezahlten Rechnungen bei der Krankenkasse ein. Erkundigen Sie sich vorab bei ihrer Krankenkasse.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für „alternative Heilmethoden“ abzuschließen. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Bitte beachten Sie auch, dass Heilpraktikerrechnungen steuerlich bei den Gesundheitskosten absetzbar sind.
Für eine Behandlung von ca. 60 – 75 Minuten werden 80 € in Rechnung gestellt. Weitere Gebühren werden nach Aufwand berechnet und richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die NADA-Ohrakupunktur kann präventiv als sanfte und ganzheitliche Gesundheitsvorsorge in Unternehmen eingesetzt werden. Für eine Gruppensitzung von max. 10 Personen für die Dauer von ca. 60 min berechne ich 80 €.
Bei Fragen können Sie mich gern kontaktieren.